Ein Gericht hat entschieden, daß eine Hebamme kein Vermittlungshonorar bekommen darf, wenn sie ihre Patientinnen an eine Klinik weiterempfiehlt. Es sei sonst nicht gewährleistet, daß sie ihre Entscheidung objektiv und unter medizinischen Gesichtspunkten treffen würde.
[…] Besteht zwischen einer Geburtshelferin und einem Krankenhaus ein Vertrag über die Vermittlung von Schwangeren und erhält die Hebamme dafür Geld, handelt diese nicht gesetzmäßig.[…]
Provisionen für Vermittlung sind verboten
Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Die Hebamme könnte sonst dazu verleitet werden, ihre Patientinnen einer “schlechten” Klinik zuzuführen, weil diese möglicherweise mehr Provision bezahlt.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich …
… nur manche sind gleicher.
Was ich aber nicht nachvollziehen kann, ist die Tatsache, daß Ärzte für ähnliche “Gewissens-Konflikte” einen Freifahrtschein haben.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß Geschenke (früher nannte man soetwas glaube ich Bestechungsgelder) von Pharmafirmen an Ärzte zwar korruptiv seien, aber nicht strafbar.
Interessante Rechtsprechung von dem “höchsten Gericht”.
Kassenärzte dürfen Provisionen kassieren
Aber Ärzte kassieren nicht nur für die Verschreibung von Medikamenten, sondern auch für die Vermittlung von Patienten an Kliniken oder andere “Behandler” oder Therapeuten. Ich erinnere mich da noch an den “dezenten” Skandal in den Medien vom Mai letzten Jahres.
Ärzte haben kaum noch Skrupel bei der Annahme von Provisionen
Vermutlich stehen Ärzte soweit über den Dingen, daß sie sich von dem schnöden Mammon gar nicht beeindrucken lassen und trotz der finanziellen Verlockungen nach “bestem Wissen und Gewissen” handeln.
Eine “einfachen Hebamme” und ihre Patientinnen müssen natürlich vor diesen Verlockungen geschützt werden.
Liebe Hebammen, vielleicht nehmt ihr zukünftig lieber Geldgeschenke statt eines Vermittlungshonorars. Gebt dem “Kind einen anderen Namen”, dann ist die Welt wieder in Ordnung.
Bis die Tage – bleib gesund